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Steuer & Recht |
Neue geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte wie etwa Messerschmiedewaren aus Solingen oder Schwarzwälder Kuckucksuhren sollen künftig Regionen und Hersteller im europa- und weltweiten Wettbewerb stärken. Das Europäische Parlament und der Rat haben über einen Verordnungsentwurf der EU-Kommission eine politische Einigung erzielt. Die neuen Regeln werden Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Besteck, Töpferwaren, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel unter besonderen Schutz stellen. Die Produkte genießen bereits einen guten Ruf, doch fehlte den Herstellern bisher eine EU-Regelung zur Anerkennung und zum Schutz des geistigen Eigentums.
EU-Kommissar für Binnenmarkt, Thierry Breton betonte, dass viele kleine Familienbetriebe in der EU traditionelle handwerkliche Produkte herstellen, die in ihrer Region verwurzelt sind. Diese Verordnung werde dazu beitragen, ihre Handwerkskunst im gesamten EU-Binnenmarkt zu schützen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen.
Die Verordnung wird es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, die Qualität solcher Produkte zu erkennen und eine fundierte Wahl zu treffen. So werden Qualifikationen und Arbeitsplätze in den europäischen Regionen gefördert und erhalten und damit ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen geleistet. Die Verordnung wird auch dafür sorgen, dass traditionelle handwerkliche und industrielle Erzeugnisse endlich den geschützten geografischen Angaben gleichgestellt werden, die es im landwirtschaftlichen Bereich bereits gibt.
Die neue EU-Verordnung über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wird:
Die vorläufige politische Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielt haben, muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell bestätigt werden.
Quelle: EU-Kommission
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