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  • 05.05.2023 – Habeck legt Arbeitspapier zum Industriestrompreis vor
    05.05.2023 – Habeck legt Arbeitspapier zum Industriestrompreis vor
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck hat ein Arbeitspapier zum Industriestrompreis vorgelegt. Das Konzept schlägt einen zweistufigen I...

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Steuer & Recht |

Habeck legt Arbeitspapier zum Industriestrompreis vor

 

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat am 05.05.2023 ein Arbeitspapier zum Industriestrompreis vorgelegt. Das Konzept unter dem Titel „Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen“ schlägt einen zweistufigen Industriestrompreis vor. Der Minister will über den Vorschlag mit verschiedenen Akteuren – etwa dem Bündnis Zukunft der Industrie, den Energie- und Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder sowie Parlamentsvertretern zeitnah den Austausch suchen. Ziel ist es, ein breites gesellschaftliches und politisches Bündnis zu schmieden, um in dieser für den Wohlstand unseres Landes zentralen Frage voranzukommen.

Minister Habeck hierzu: „Deutschlands Wohlstand basiert auch auf seiner starken industriellen Basis und wir brauchen diese starke Basis auch in Zukunft. Daher müssen wir jetzt die richtigen Weichen stellen. Gerade die energieintensive Industrie steht vor großen Herausforderungen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die dadurch ausgelöste Energiekrise hat diese Unternehmen im letzten Jahr besonders hart getroffen. Es ist uns mit den Energiepreisbremsen gelungen, die Lage zu stabilisieren, aber das Erreichte dürfen wir jetzt nicht gefährden. Deutschland braucht seine Grundstoffindustrien genauso wie neue Zukunftsindustrien. Die deutsche Industrie hat sich auf den Weg gemacht und ist bereits dabei ihre Prozesse umzustellen, die es für eine klimaneutrale Produktion weltweit braucht. Auf diesen Weg müssen wir unterstützen, denn dieser Weg sichert uns auch in Zukunft einen starken wettbewerbsfähigen Standort mit nachhaltigen Arbeitsplätzen. Daher habe ich heute ein Arbeitspapier für einen Industriestrompreis vorgelegt. Unser Vorschlag ist die Antwort auf einen deutlichen Wunsch aus der Breite der Gesellschaft – überparteilich, aus Bund und Ländern, von Verbänden und Gewerkschaften. Und mit diesen werden wir jetzt darüber diskutieren.“

Um wettbewerbsfähige Strompreise sicherzustellen, schlägt das Konzept zwei Schritte vor. Hierzu sagte Minister Habeck weiter: „Die Industrie soll von günstigem Strom aus Erneuerbaren Energien profitieren – über einen langfristigen Transformationsstrompreis. Der massive Ausbau von Erneuerbaren Energien wird mit klugen Instrumenten für den direkten Zugang der Industrie zu billigem grünem Strom gekoppelt.“

Dazu sollen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden: Um Industrieunternehmen den Zugang zu kostengünstigen Erneuerbaren Energien zu ermöglichen, soll Strom aus neuen EE-Anlagen zu Preisen nahe an den Gestehungskosten an die Industrie weitergereicht werden. Dies setzt EE-Anlagen voraus, die mittels Contracts for Difference (CfD) finanziert werden. Zugleich soll der Abschluss von PPAs von EE-Erzeugern mit Industriepartnern mit Bürgschaften abgesichert werden, um die Risikoprämien dieser Verträge zu reduzieren (norwegisches Modell). Auch für mittelständische Unternehmen wollen wir den Zugang zu PPA-Modellen verbessern.

Minister Habeck weiter: „Wir können aber nicht warten, bis die Langfristmaßnahmen greifen. Wir müssen die Brücke, die wir mit den Energiepreisbremsen gebaut haben, verlängern. Deshalb ist ein Brückenstrompreis notwendig. Er sichert die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen in den 20er-Jahren, Arbeitsplätze und Standorte. Konkret sichern wir so gute Arbeitsplätze, komplexe Wertschöpfungsketten und hoch innovative Unternehmen, die sich gerade transformieren.“

Das Ministerium schlägt daher einen Brückenstrompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde für einen klar definierten Empfängerkreis vor; konkret: Unternehmen sollen bei Börsenstrompreisen über 6 ct/kWh die Differenz erstattet bekommen. Maßgeblich ist dabei der durchschnittliche Börsenstrompreis in dem jeweiligen Jahr. Die Unternehmen haben somit weiterhin den Anreiz, Strom möglichst kostengünstig und somit marktdienlich zu beschaffen. Zudem wird der Brückenstrompreis nur auf 80 % des Verbrauchs Anwendung finden; das schafft Effizienzanreize.

Es gibt zudem klare Bedingungen: Tariftreue, Transformationsverpflichtung, Standortgarantie. Den Unternehmen wird nichts geschenkt, sie werden auf ihrem Weg unterstützt, wenn sie ihn konsequent gehen.

Minister Habeck erklärte abschließend: „Wir wollen Dauersubventionen vermeiden. Daher schlagen wir eine Brücke vor, die dann in eine Zukunft mit niedrigen erneuerbaren Strompreisen und ohne Subventionen führt.“

Das Arbeitspapier zum Industriestrompreis finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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