Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll seit Ende 2020 missbräuchliche Abmahnungen durch Unternehmen und Verbände eindämmen. Eine Forschungsgruppe evaluierte das Gesetz im Auftrag des Bundesjustizministeriums.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das am 01.12.2020 in Kraft trat, sollten missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden. Dazu wurden unter anderem die Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen erhöht, finanzielle Anreize für Abmahnungen verringert und der sog. fliegende Gerichtsstand eingeschränkt, also die für bestimmte Ansprüche gegebene Möglichkeit, für die Durchsetzung von Ansprüchen ein vermeintlich wohlwollendes Gericht auszuwählen. Damit sollte der verbreiteten Praxis entgegengewirkt werden, dass Unternehmen und Verbände Abmahnungen primär aussprechen, um Honorare oder Vertragsstrafen zu vereinnahmen.
Die im Gesetz eigentlich erst fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten vorgesehene Evaluierung hat das Bundesjustizministerium bereits im Frühjahr 2022 angestoßen. Die vom Ministerium beauftragte Forschungsgruppe um Prof. Dr. Wiebe von der Universität Göttingen legte zwischenzeitlich ihren Abschlussbericht vor.
Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass der Gesetzgeber sein Ziel jedenfalls in gewissem Maße erreicht hat und die Zahl missbräuchlicher Abmahnungen durch die Abmahnreform reduziert werden konnte. Insbesondere bei bestimmten Arten missbräuchlicher Abmahnungen wird dem Gesetz eine gewisse Wirksamkeit attestiert. Die eingeführte Registrierungs- und Berichtspflicht für Wirtschaftsverbände hat hingegen offenbar nicht zu einer spürbaren Abnahme missbräuchlichen Abmahnungen geführt. Die Studie stützt sich allerdings auf eine begrenzt repräsentative Datenbasis, sodass weiterhin keine belastbaren Aussagen zur Situation in der Rechtspraxis möglich sind.
Die BRAK hatte sich in das Gesetzgebungsverfahren zum „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ kritisch geäußert. Aus ihrer Sicht hat die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Abmahnmissbrauch durchaus mit den vorhandenen rechtlichen Mitteln wirksam zu bekämpfen sei. Die BRAK wird sich nun mit den Ergebnissen der Evaluierung im Detail auseinandersetzen.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 9/2023
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.