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  • 04.05.2023 – BFH: Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b ErbStG
    04.05.2023 – BFH: Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b ErbStG
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Ermittlung von Verwaltungsvermögen geleistete Anzahlungen "andere Forderungen" i. S. d. § 13b A...

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Steuer & Recht |

BFH: Geleistete Anzahlungen als Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b ErbStG

 

BFH, Urteil II R 36/20 vom 01.02.2023

Leitsatz

Geleistete Anzahlungen sind jedenfalls dann keine „anderen Forderungen“ i. S. von § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG a. F., wenn sie nicht für den Erwerb von Verwaltungsvermögen geleistet wurden.

Quelle: Bundesfinanzhof

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