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  • 03.05.2023 – Vermögensschadenversicherung bei Retaxationen 
    03.05.2023 – Vermögensschadenversicherung bei Retaxationen 
    APOTHEKE | Versichern & Vorsorgen | Wenn eine Apotheke aufgrund eines Fehlers bei der Abrechnung oder Beratung eine Retaxation erhält und dadurch ein Vermögensschaden entst...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Nachrichten - Apotheke:


Versichern & Vorsorgen |

Vermögensschadenversicherung bei Retaxationen 

 

Eine Vermögensschadenversicherung (auch Berufshaftpflichtversicherung genannt) kann im Zusammenhang mit Retaxationen relevant sein, da diese Versicherung Apotheken gegen Vermögensschäden absichern kann, die durch eine fehlerhafte Abrechnung oder Beratung entstehen können.

Wenn eine Apotheke aufgrund eines Fehlers bei der Abrechnung oder Beratung eine Retaxation erhält und dadurch ein Vermögensschaden entsteht, kann die Vermögensschadenversicherung die Kosten übernehmen, die durch die Rückforderung entstehen. Dies kann sowohl die Rückzahlung der Forderung selbst als auch etwaige Folgekosten wie Anwaltskosten oder Gerichtskosten umfassen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Vermögensschadenversicherungen automatisch eine Absicherung bei Retaxationen beinhalten. Daher sollte vor Abschluss einer Versicherungspolice genau geprüft werden, welche Risiken abgedeckt sind und welche nicht. Einige Versicherer bieten spezielle Retaxversicherungen an, die gezielt auf das Risiko von Retaxationen zugeschnitten sind und daher eine besonders umfassende Absicherung bieten können.

Zusammenfassend kann eine Vermögensschadenversicherung im Zusammenhang mit Retaxationen relevant sein, um Vermögensschäden abzusichern, die durch Fehler bei der Abrechnung oder Beratung entstehen können. Es ist jedoch wichtig, die genauen Deckungskonditionen der Versicherungspolice zu prüfen und gegebenenfalls eine spezielle Retaxversicherung in Betracht zu ziehen, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.

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