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Steuer & Recht |
Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist ab heute vollständig anwendbar. Die DMA zielt darauf ab, wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Es definiert digitale Torwächter (Gatekeeper) als große Online-Plattformen, die eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern bilden. Aufgrund ihrer Position können sie die Macht haben, als privater Regelsetzer zu agieren und somit einen Engpass in der digitalen Wirtschaft zu schaffen. Um diese Probleme anzugehen, definiert die DMA eine Reihe spezifischer Verpflichtungen, die Gatekeeper einhalten müssen, einschließlich des Verbots bestimmter Verhaltensweisen in einer Liste von „Do’s and Don’ts“.
Nach Inkrafttreten der DMA haben potenzielle Gatekeeper, die die festgelegten quantitativen Schwellenwerte erreichen, bis zum 3. Juli Zeit, der Kommission ihre wichtigsten Plattformdienste zu melden. Die Kommission hat dann 45 Arbeitstage Zeit (bis zum 6. September 2023), um zu entscheiden, ob das Unternehmen die Schwellenwerte erreicht, und um Gatekeeper zu benennen. Nach ihrer Benennung haben die Gatekeeper sechs Monate Zeit (d. h. bis zum 6. März 2024), um die Anforderungen des DMA zu erfüllen.
Der DMA wurde von der Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament und dem Rat im März 2022 gebilligt. Er trat am 2. November 2022 in Kraft.
Quelle: EU-Kommission
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