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Steuer & Recht |
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7116-a / 19 / 10001 :003 vom 25.04.2023
Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurden nach § 3 Abs. 6 UStG ein neuer Absatz 6a angefügt und in Absatz 6 die Sätze 5 und 6 gestrichen. Diese Gesetzesänderung dient zum einen der Umsetzung von Artikel 36a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL).
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01.10.2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18.04.2023 (Az. III C 2 – S 7282/19/10001 :005) geändert worden ist, geändert.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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