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Steuer & Recht |
Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie einzusparen. Denn Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich sein, wenn der Energieverbrauch in Deutschland dauerhaft sinkt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf nun beschlossen.
Klimaschutz und Energiewende erfordern einen deutlichen und dauerhaften Rückgang des Energieverbrauchs. Dieser leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit des deutschen Energiesystem. Die sehr angespannte Lage an den Energiemärkten in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine im vergangenen Jahr hat gezeigt, wie notwendig es ist, Energie sparsam und effizient einzusetzen.
Das neue Energieeffizienzgesetz schafft erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen für mehr Energieeffizienz. Auch leistet es einen wichtigen Beitrag für die deutschen Klimaziele und setzt wesentliche Anforderungen aus der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um. Die neuen Maßnahmen sollen so früh wie möglich gelten, damit sie für die Ziele bis 2030 ausreichend Wirksamkeit entfalten. Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes am Mittwoch beschlossen.
Das Gesetz legt für Deutschland nun Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie fest. Die Ziele für 2030 entsprechen der neugefassten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) mit ihren Vorgaben für Deutschland. Für eine frühzeitige Planungs- und Investitionssicherheit werden darüber hinaus Ziele für 2040 und 2045 vorschattiert, die 2027 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Diese Energiespar-Ziele sind kompatibel mit dem hohen Anspruch des deutschen Klimaschutzgesetzes. Der Endenergieverbrauch etwa muss dafür um mehr als 550 Terrawattstunden bis 2030 reduziert werden – im Vergleich zu 2008. Wie gut wirkt das Gesetz und wo steht Deutschland mit Blick auf seine Ziele? Darüber unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag künftig regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode und entscheidet auch über eine eventuelle Nachsteuerung des Instrumenten-Mixes.
Das Gesetz verpflichtet zudem Bund und Länder, entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen. Der Bund soll so bis 2030 jährlich Endenergie von 45 Terrawattstunden einsparen, die Länder fünf Terrawattstunden. Damit Bund, Länder und Kommunen Vorbilder werden in Sachen Energieeffizienz, müssen sie künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen.
Auch für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden gilt künftig die Pflicht, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten.
Für neue Rechenzentren gibt es zukünftig Energieeffizienzstandards und sie sind gleichfalls verpflichtet, Abwärme zu nutzen sowie sparsam zu kühlen. Auch für bestehende Rechenzentren werden Effizienzanforderungen eingeführt.
Quelle: Bundesregierung
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