ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 19.04.2023 – Entwurf für inklusiveren Arbeitsmarkt angenommen
    19.04.2023 – Entwurf für inklusiveren Arbeitsmarkt angenommen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Neue Stufe bei der Ausgleichsabgabe, Abschaffung der Bußgeldregelung: Der Gesetzentwurf zur Regelung eines inklusiven Arbeitsmarkts ist am 19.04.20...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Entwurf für inklusiveren Arbeitsmarkt angenommen

 

Neue Stufe bei der Ausgleichsabgabe, Abschaffung der Bußgeldregelung: Der Gesetzentwurf zur Regelung eines inklusiven Arbeitsmarkts ist am 19.04.2023 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags in geänderter Fassung mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und Die Linke angenommen worden. CDU/CSU lehnten den Gesetzentwurf ab, die AfD enthielt sich. Ein Änderungsantrag der Union wurde ebenso wie zwei Anträge von AfD (20/5999) und Die Linke (20/5820) abgelehnt.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderung auf den sog. ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch die Einführung einer höheren Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz gesetzlicher Vorgaben keine Menschen mit Behinderung beschäftigen („vierte Stufe“). Sog. Null-Beschäftiger mit mehr als 60 Angestellten müssen künftig 720 Euro monatlich pro unbesetzter Stelle zahlen. Bislang gab es drei Stufen der Ausgleichszahlung, die höchste sah einen Betrag von 360 Euro vor. Im Gegenzug soll die Bußgeldregelung abgeschafft werden. Bislang können „Null-Beschäftiger“ zunächst mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Hinzugefügt in der geänderten Fassung wurde unter anderem die Regelung, dass ein schwerbehinderter Mensch, der zuvor in einer Werkstatt tätig war, in den ersten zwei Beschäftigungsjahren auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden kann.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 276/2023

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken