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Steuer & Recht |
Neue Stufe bei der Ausgleichsabgabe, Abschaffung der Bußgeldregelung: Der Gesetzentwurf zur Regelung eines inklusiven Arbeitsmarkts ist am 19.04.2023 im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags in geänderter Fassung mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen und Die Linke angenommen worden. CDU/CSU lehnten den Gesetzentwurf ab, die AfD enthielt sich. Ein Änderungsantrag der Union wurde ebenso wie zwei Anträge von AfD (20/5999) und Die Linke (20/5820) abgelehnt.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderung auf den sog. ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch die Einführung einer höheren Ausgleichsabgabe für Betriebe, die trotz gesetzlicher Vorgaben keine Menschen mit Behinderung beschäftigen („vierte Stufe“). Sog. Null-Beschäftiger mit mehr als 60 Angestellten müssen künftig 720 Euro monatlich pro unbesetzter Stelle zahlen. Bislang gab es drei Stufen der Ausgleichszahlung, die höchste sah einen Betrag von 360 Euro vor. Im Gegenzug soll die Bußgeldregelung abgeschafft werden. Bislang können „Null-Beschäftiger“ zunächst mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Hinzugefügt in der geänderten Fassung wurde unter anderem die Regelung, dass ein schwerbehinderter Mensch, der zuvor in einer Werkstatt tätig war, in den ersten zwei Beschäftigungsjahren auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden kann.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 276/2023
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