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Steuer & Recht |
Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren eingeleitet
Die Bundesregierung hat heute die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Novelle des GEG wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet. Mit dem Gesetzentwurf wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und so die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dieser Fokus auf neue Heizungen ist angesichts der langen Investitionszeiträume im Gebäudebereich entscheidend. Wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre. Die richtige Weichenstellung beim Einbau von neuen Heizungen muss daher jetzt erfolgen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
Der Übergang auf Heizen mit Erneuerbaren wird in der Gesetzesnovelle wie von Anfang an vorgesehen pragmatisch gestaltet. Es gelten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen – vor allem für den Neubau – nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. Auch sind „H2-Ready“-Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen ab 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent grünen oder blauem Wasserstoff betrieben werden.
„Mit der Novelle starten wir eine wichtige Modernisierungsoffensive und holen auf, was über viele Jahre versäumt wurde. Und wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Aber mit neuen Heizungen muss die Wärmewende jetzt beginnen. Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter. Wir starten die Aufholjagd und geben mit dem Gebäudeenergiegesetz das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-30 Jahre. Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung. Wir greifen so Bürgerinnen und Bürgern beim Heizungstausch auch finanziell unter die Arme.“
Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck
„Wie wir wohnen, gehört zu den persönlichsten Bereichen unseres Lebens. Während wir das Klima vielleicht nicht jeden Tag auf Schritt und Tritt mitdenken, haben wir eines fast immer dabei: den Schlüssel zu unserem Zuhause. Wie wir heizen, spüren wir im Geldbeutel. Gas wird wohl nie wieder so billig sein, wie vor dem Ukraine-Krieg. Wer auf alte Technik setzt, investiert zunehmend in Geldvernichtungstechnik. Mit dem heutigen Gesetzentwurf geben wir technologieoffene, energiesparende und zukunftsfeste Lösungen in den parlamentarischen Diskurs. Wir geben Planungssicherheit: Der Ausstieg aus unserem bisherigen Heizsystem ist eine Generationenaufgabe und erfolgt daher schrittweise. So wird im GEG geregelt, dass die 65-Prozent-Vorgabe für alle Heizungen gilt, die ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaut oder aufgestellt werden, sofern nicht die im Gesetz vorgesehenen Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen greifen. Ab 2045 sind fossile Brennstoffe ausgeschlossen. Um die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben technisch machbar und bezahlbar zu gestalten, sehen wir neben der Technologieoffenheit ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen in sozialen Härtefällen vor. Eine flankierende Förderung und steuerliche Maßnahmen sollen sicherstellen, dass niemand durch die neuen Vorgaben überfordert wird. Gerade weil es das Zuhause nicht zweimal gibt, brauchen jede Wohnung und jedes Haus eine Lösung, die zu den dort lebenden Menschen passt. Dieses Gesetz macht das möglich.“
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz
Kurzüberblick über die GEG-Novelle:
Das Gebäudeenergiegesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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