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  • 13.04.2023 – BFH: Photovoltaik-Anlage – Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach
    13.04.2023 – BFH: Photovoltaik-Anlage – Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen zur Beseitigung von Schäden, die allein durch die mehrjährige Au...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH: Photovoltaik-Anlage – Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für Hausdach

 

BFH, Urteil XI R 16/21 vom 07.12.2022

Leitsatz

  1. Maßgebend für den Vorsteuerabzug ist nicht nur die Verwendung der vom Steuerpflichtigen bezogenen Eingangsleistung, sondern auch der ausschließliche Entstehungsgrund des Eingangsumsatzes.
  2. Wird aufgrund der unsachgemäßen Montage einer unternehmerisch genutzten Photovoltaik-Anlage das Dach eines eigenen Wohnzwecken dienenden Hauses beschädigt, steht dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Schadens notwendigen Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten der Vorsteuerabzug zu.
  3. Die weitere auch eigenen Wohnzwecken dienende Nutzung des Hausdachs ist für den Vorsteuerabzug jedenfalls dann nicht maßgeblich, wenn dem Unternehmer über die Schadensbeseitigung hinaus in seinem Privatvermögen kein verbrauchsfähiger Vorteil verschafft wird.

Quelle: BFH

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