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  • 11.04.2023 – Steuerliche Entlastung für Kindertagesmütter
    11.04.2023 – Steuerliche Entlastung für Kindertagesmütter
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat auf die Anhebung der Betriebsausgabenpauschale für Kindertagesmütter ab 2023 auf...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Steuerliche Entlastung für Kindertagesmütter

 

Anhebung der Betriebsausgabenpauschale ab 2023 – Tagesmütter als wichtige Stütze der Gesellschaft bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf

„Beruf und Familie bestmöglich in Einklang bringen zu können, ist ein zentrales Anliegen der bayerischen Politik. Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen sind dabei vor allem auch passgenaue Betreuungsangebote unverzichtbar. Kindertagesmütter sind hier eine wichtige Stütze in unserer Gesellschaft und leisten wertvolle Arbeit, die auch im Steuerrecht durch attraktive Rahmenbedingungen anerkannt werden muss. Bund und Ländern ist es nun gelungen, die Betriebsausgabenpauschale für selbständige Tagesmütter um ein Drittel auf 400 Euro je Kind und Monat anzuheben. Dies ist ein konsequenter und wichtiger Schritt! Die Anhebung trägt nicht nur zur unbürokratischen Anerkennung des mit der Betreuung von Kindern verbundenen Aufwands bei, sondern insbesondere auch dazu, diesen Beruf attraktiv zu halten. Gleichzeitig bedeutet dies den Erfolg einer bayerischen Initiative – Bayern hat bereits im Jahr 2020 die Anhebung der Betriebsausgabenpauschalen gefordert“, erklärt Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Bund und Länder haben sich auf Verwaltungsebene auf eine entsprechende Anhebung der Betriebsausgabenpauschale geeinigt. Nach der angepassten Verwaltungsregelung können selbständig tätige Kindertagespflegepersonen ab dem Jahr 2023 anstelle des tatsächlichen Aufwands eine monatliche Pauschale von 400 Euro für jedes betreute Kind als Betriebsausgabe geltend machen.

Parallel zur Anhebung der Betriebsausgabenpauschalen für Kindertagespflegepersonen wurden auch die Betriebsausgabenpauschalen für Schriftsteller und Journalisten sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten angehoben.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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