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Steuer & Recht |
Die Bundesregierung hat heute die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und im Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Er entwickelt das geltende Wettbewerbsrecht fort und erweitert die Befugnisse des Bundeskartellamtes. Ziel der Novelle ist es, dass Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher besser abgestellt werden können. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden.
„Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen. Wettbewerb ist das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen. Und Wettbewerb sorgt für Innovation. Wir brauchen Innovationswettbewerb, um Wachstum und Transformation unserer Wirtschaft zu beschleunigen. Und dazu zählt auch das Wettbewerbsprinzip auf den Märkten aktiv durchzusetzen. Daher stärken wir mit der Novelle die Befugnisse des Kartellamts, damit Verbraucherinnen und Verbraucher bessere Qualität zu besseren Preisen erhalten. Die heute im Kabinett verabschiedete Novelle ist eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte.“
Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck
„Ohne Wettbewerb gibt es keine Soziale Marktwirtschaft. Wettbewerb fördert Wohlstand und sichert Freiheit. Schon die Erfinder der Sozialen Marktwirtschaft wussten: Wir brauchen eine Wettbewerbsbehörde mit Biss. Das Bundeskartellamt ist eine der angesehensten Wettbewerbsbehörden der Welt. Mit der GWB-Novelle stärken wir es noch weiter. Zugleich sichern wir mit der Novelle, dass rechtsstaatliche Grundsätze beim kartellbehördlichen Einschreiten strikt gewahrt werden. Rechtsstaatliche Verlässlichkeit und wirtschaftlicher Wettbewerb stärken unsere Wirtschaft und unser Land.“
Bundesjustizminister Buschmann
Das GWB ist das „wirtschaftliche Grundgesetz“ der sozialen Marktwirtschaft. Der heute im Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zielt auf eine umfassende Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips:
Das Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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