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  • 04.04.2023 – Startups: Durchbruch für attraktivere Mitarbeiterbeteiligung
    04.04.2023 – Startups: Durchbruch für attraktivere Mitarbeiterbeteiligung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht deutliche Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in S...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Startups: Durchbruch für attraktivere Mitarbeiterbeteiligung

 

  • Regierung will bestehende Regelungen deutlich nachbessern
  • Berg: „Deutsche Startups endlich auf Augenhöhe im internationalen Wettbewerb“

Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz sieht deutliche Verbesserungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Startups vor. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Die Bundesregierung hat sich die Kritik der Startups an den bisherigen Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu Herzen genommen. Die nun angekündigten Veränderungen sind eine wirklich gute Nachricht für unsere Startup-Szene und den Tech-Standort Deutschland. Mit einer finanziell attraktiveren Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können sich deutsche Startups endlich auf Augenhöhe im internationalen Wettbewerb um die besten Fachleute bewegen. Entscheidend ist nun, dass nicht noch mehr Zeit verloren wird und die Regierungsfraktionen die Gesetzesänderung rasch auf den Weg bringen. Dann können schon bald sehr viel mehr Startup-Beschäftigte vom wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen profitieren.

Statt nach bisher zwölf Jahren müssen unveräußerte Anteile künftig erst nach 20 Jahren versteuert werden – und vor allem entfällt die Besteuerung bei einem Arbeitgeberwechsel, zumindest wenn das Startup freiwillig die Haftung für die Sicherung des Steueranspruches übernimmt. Damit wird die sog. Dry-Income-Problematik deutlich entschärft, das heißt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Steuern auf die übertragenen Anteile abführen müssen, selbst wenn sie diese selbst noch gar nicht veräußert haben – oder das überhaupt konnten.

Zu begrüßen ist zudem, dass die bereits bei der Übertragung der Anteile fällige Lohnsteuer in mehr Unternehmen gestundet werden kann, wovon gleichermaßen stark wachsende und international expandierende Startups sowie forschungsintensive Gründungen, die mehr Zeit benötigen, profitieren. War dies bislang nur in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und 50 Millionen Euro Jahresumsatz möglich, so wird die Grenze auf 500 Beschäftigte und 100 Millionen Euro verdoppelt. Zudem können Unternehmen bis zu 20 Jahre nach der Gründung davon profitieren, nicht wie bislang nur zwölf Jahre. Darüber hinaus greift eine Übergangsfrist von sieben Jahren, wenn ein Startup die neuen Schwellen überschreitet. So werden deutsche Startups auf ihrem Weg zu europäischen Champions weiter unterstützt.

Auch an weiteren Stellen will die Koalition die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver machen, etwa indem bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung künftig ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent gelten soll und der Steuerfreibetrag von 1.440 auf 5.000 Euro angehoben wird. Andere Länder sind hier allerdings noch deutlich ambitionierter, in Spanien wurde der Freibetrag jüngst auf 50.000 Euro festgelegt.“

Quelle: Bitkom

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