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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich nach fast zwei Jahren intensiver Verhandlungen auf eine umfassende Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) geeinigt. Das europäische Ziel für erneuerbare Energien wird damit von 32,5 % auf 45 % in 2030 deutlich angehoben, mit verbindlichen Zielen für die jeweiligen Sektoren. Zusätzlich werden durch die Anpassungen der RED auch auf europäischer Ebene Genehmigungsverfahren deutlich und dauerhaft beschleunigt. Wichtig ist zudem, dass auch weiterhin keine Anrechnung von Wasserstoff aus Atomstrom auf EU-Ziele stattfindet – die RED rechnet ausschließlich erneuerbare Energien auf die Ziele an. Die informelle Trilogeinigung muss jetzt noch von EP und Rat formal angenommen werden.
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Die heutigen Beschlüsse sind ein riesiger Erfolg für die Europäische Union. In ganz Europa steigt nun das Tempo bei der Energiewende, auch um schneller unabhängig von fossilen Importen zu werden. Die EU hebt ihr bisheriges Erneuerbaren-Ziel deutlich auf 45 % an. Damit verdoppeln wir die Ausbaugeschwindigkeit zwischen 2020 und 2030. Verbindliche Sektorziele sorgen dafür, dass auch im Wärme-, Industrie- und Verkehrsbereich der Umstieg auf erneuerbare Energien beginnt. Die Kernelemente der beschleunigten Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und Netze, die wir letztes Jahr im Zuge der Krise vereinbart haben, werden zukunftsfest gemacht und dauerhaft fortgeschrieben. Auch das ist ein Riesenfortschritt und ein starkes europäisches Bekenntnis für mehr Tempo beim Erneuerbaren Ausbau. Deutschland hatte sich für all diese Punkte in den Verhandlungen stark gemacht. Daher freue ich mich sehr, dass dieser Durchbruch gelungen ist.“
Näher zu den Details der Novelle der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III):
Quelle: BMWK
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