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Steuer & Recht |
Das aktualisierte Gesetz sorgt dafür, dass Produkte in der EU höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen – ganz gleich ob sie im Internet oder in herkömmlichen Geschäften verkauft werden.
Am Donnerstag (30.03.2023) billigte das Parlament die überarbeiteten Sicherheitsvorschriften für Verbraucherprodukte, die keine Lebensmittelerzeugnisse sind, mit 569 gegen 13 Stimmen ohne Enthaltungen. Die neue Verordnung bringt die geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Einklang mit den neuesten Entwicklungen im digitalen Bereich und dem Umstand, dass immer häufiger im Internet eingekauft wird.
Damit alle auf den Markt gebrachten Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher garantiert sicher sind, sind in der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Sie sorgen dafür, dass bei Sicherheitsbewertungen auch Risiken für besonders schutzbedürftige Gruppen (z. B. Kinder), geschlechtsspezifische Aspekte und Cybersicherheitsrisiken berücksichtigt werden.
Nach der neuen Verordnung haben Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Einführer oder Händler mehr Pflichten. Die Verordnung stärkt die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden und bringt klare Verpflichtungen für Anbieter von Online-Marktplätzen mit sich. Online-Marktplätze müssen mit den Marktaufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um die Risiken zu mindern. Die Behörden können ihrerseits anordnen, dass Online-Marktplätze gefährliche Produkte sofort, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Arbeitstagen, aus dem Angebot entfernen oder den Zugang dazu sperren.
Produkte, die aus Ländern außerhalb der EU stammen, können nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteur gibt, der für ihre Sicherheit verantwortlich ist.
Mit den umgestalteten Rechtsvorschriften wird das Produktrückrufverfahren verbessert. Zurzeit sind die Rückgabequoten nach wie vor niedrig, und schätzungsweise ein Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU verwendet Produkte weiter, obwohl sie zurückgerufen wurden.
Wenn ein Produkt zurückgerufen werden muss, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt informiert werden, und ihnen muss eine Reparatur, ein Ersatzprodukt oder eine Erstattung angeboten werden. Sie haben auch das Recht, Beschwerden einzureichen oder Sammelklagen zu erheben. Informationen über die Sicherheit der Produkte und mögliche Rechtsmittel müssen in klarer und leicht verständlicher Sprache verfügbar sein. Das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte (das Portal Safety Gate) wird modernisiert, damit unsichere Produkte besser erkannt werden können, und für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich gemacht.
Berichterstatterin Dita Charanzová (Renew, CZ): „Dank dieses Gesetzes schützen wir unsere schwächsten Verbraucher, insbesondere Kinder. Im Jahr 2020 kamen 50 % der als gefährlich eingestuften Produkte aus China. Mit diesem Gesetz haben wir einen entscheidenden Schritt gegen diejenigen unternommen, die in Europa unsichere Produkte verkaufen. Für jedes verkaufte Produkt muss innerhalb der EU jemand die Verantwortung tragen. Unsichere Produkte werden innerhalb von zwei Tagen von Websites entfernt. Verbraucher werden direkt per E-Mail informiert, wenn sie ein unsicheres Produkt gekauft haben. Darüber hinaus haben sie das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung, wenn ein Produkt zurückgerufen wird. Sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, wird es in Europa weniger gefährliche Produkte geben.“
Der Rat muss den Text ebenfalls förmlich billigen, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. Die Geltung der Verordnung beginnt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten.
Quelle: EU-Parlament
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