ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 29.03.2023 – Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der berufsgerichtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung
    29.03.2023 – Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der berufsgerichtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die WPK hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der berufsgerichtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung Stellung genommen.

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der berufsgerichtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung

 

Ziel der Änderungen des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist vor allem, das zuständige Berufsgericht, die Kammer für Wirtschaftsprüfersachen am Landgericht Berlin, für die zu erwartenden großen Gerichtsverfahren gegen Sanktionsbescheide der Abschlussprüferaufsichtskommission besser aufzustellen.

Zudem soll die Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer bei der prioritären Verfolgung gewichtiger Verstöße effizienter werden. Dies soll dadurch erreicht werden, bei kleineren Verstößen Aufsichtsverfahren gegen Geldauflage einstellen zu können.

Aufgrund des geringen Umfangs der Änderungen ist beabsichtigt, kein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, sondern den Referentenentwurf vor einer Kabinettsbefassung als weiteren Artikel an ein passendes Artikelgesetz anzufügen.

Anpassung der Überschrift des § 67a WPO-E an die des § 153a StPO angeregt

Die WPK hat in ihrer Stellungnahme vom 24. März 2023 angeregt, die geplante Überschrift des § 67a WPO-E näher an die Überschrift des § 153a StPO anzupassen. Die vorgesehene Überschrift des § 67a WPO-E („Absehen von der Verhängung einer Maßnahme gegen Auflage“) weicht von der Überschrift des § 153a StPO – der Vorlage für § 67a WPO-E – ab, der vom „Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“ spricht. Diese Formulierung erweckt nicht den Eindruck, dass eine Verfahrenserledigung nur in Betracht kommt, wenn der Fall ausermittelt und damit entscheidungsreif ist. Die vorgesehene Überschrift des § 67a WPO-E sollte daher angepasst werden, da die Idee der Verfahrenserledigung gerade ist, einen Fall nicht vollends ausermitteln zu müssen und hierdurch in dem Verfahren eine Entlastung zu schaffen, sodass eine Fokussierung auf gewichtigere Verstöße möglich wird.

Quelle: WPK

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken