ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 27.03.2023 –  Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an Griesheimer Juwelier rechtskräftig
    27.03.2023 – Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an Griesheimer Juwelier rechtskräftig
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Landgericht Frankfurt am Main hat den 32-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, Raub mit Todesfolge, besonders sc...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an Griesheimer Juwelier rechtskräftig

 

Beschluss vom 16. März 2023 – 2 StR 32/23

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den 32-jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord, Raub mit Todesfolge, besonders schwerem Raub, versuchtem Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und eine Anrechnungsentscheidung für eine in Russland erlittene Auslieferungshaft getroffen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts lauerte der Angeklagte im Oktober 2017 zusammen mit drei Mittätern einem Griesheimer Juwelier-Ehepaar an deren Haus auf. Entsprechend dem Tatplan stürzten sich die Täter gemeinsam auf die beiden zur Tatzeit 78-Jährigen, als diese die Haustür aufschlossen und wirkten sodann mit massiven Schlägen und Fußtritten auf sie ein, um ihre Hilferufe zu unterbinden und das Haus nach Wertgegenständen durchsuchen zu können. Während ein Mittäter den bereits am Boden liegenden Ehemann zu fesseln versuchte, nahm der Angeklagte diesen in den Schwitzkasten und wirkte kräftig auf dessen Hals ein (sog. Unterarmwürgegriff). Die Täter erbeuteten während der körperlichen Angriffe Bargeld, das die Opfer in einer Geldbörse bzw. in der Hosentasche mit sich führten. Die Ehefrau erlitt erhebliche, bis heute nachwirkende Verletzungen, der Ehemann verstarb noch in der Tatnacht in Folge der ausgeprägten Gewalteinwirkung und der Würgehandlungen.

Als die Täter ca. fünf bis sieben Minuten nach Beginn der Tat durch laute Rufe von Passanten, die Hilferufe wahrgenommen hatten, des nahenden Eintreffens der Polizei gewahr wurden, ließen sie von der weiteren Tatausführung ab. Der Angeklagte konnte über die Haustür entkommen, die drei Mittäter begaben sich in das Obergeschoß, wo sie wenig später festgenommen werden konnten.

Das Landgericht hatte die weiteren Tatbeteiligten in anderen Verfahren bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Nunmehr hat es den Angeklagten, der nach seiner Flucht in Russland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden war, u.a. wegen Mordes – aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat – zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 16. März 2023 – 2 StR 32/23 

Weiterlesen: BundesgerichtshofLink

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken