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  • 27.03.2023 – Bund und Länder einigen sich auf zusätzliche Energiekostenhilfen für mittelständische Unternehmen
    27.03.2023 – Bund und Länder einigen sich auf zusätzliche Energiekostenhilfen für mittelständische Unternehmen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Länd...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Bund und Länder einigen sich auf zusätzliche Energiekostenhilfen für mittelständische Unternehmen

 

Härtefallhilfen für KMU startklar

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und Abwicklung der Härtefallhilfen werden über die Bewilligungsstellen der Länder erfolgen. In sieben Ländern können die Hilfen bereits beantragt werden, in den übrigen gehen sie in den nächsten Wochen an den Start.

Mit den Härtefallhilfen sollen stark gestiegene Mehrkosten für Energie, die trotz der umfangreichen bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Einzelfall weiter bestehen bleiben, zusätzlich abgefedert werden. Umfasst sind sowohl leitungsgebundene als auch nicht leitungsgebundene Energieträger. Die Einzelheiten der Programmausgestaltung werden von den Ländern festgelegt, um insbesondere auch regionale Besonderheiten berücksichtigen und flankieren zu können.

Für die Umsetzung der Härtefallhilfen haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die die Durchführung der Förderung, die Zuweisung der Mittel an die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Erfolgskontrolle der Härtefallhilfen regelt.

Die Bereitstellung der Bundesmittel für die Härtefallhilfen erfolgt über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der für diesen Zweck bereits 400 Mio. Euro freigegeben hat. Hinsichtlich der Freigabe weiterer Mittel will der Haushaltsausschuss auch die weiteren finanziellen Beteiligungen aller Länder mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen. Die konkrete Auszahlung an die Betroffenen erfolgt ausschließlich über die Bundesländer und die zuständigen Bewilligungsstellen der Länder.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Es ist durch konsequentes politisches Handeln gelungen die Lage auf den Energiemärkten wieder zu stabilisieren. Auch die Preise sind zuletzt wieder gesunken. Dennoch gibt es gerade kleine und mittlere Unternehmen, die unter den Auswirkungen der Energiekrise weiter leiden und denen wir weiter unter die Arme greifen müssen. Daher ist es richtig und wichtig, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern jetzt steht und die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen damit startklar sind.“

Hubert Aiwanger, Bayerischer Wirtschaftsminister und Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz: „Es war richtig und wichtig, dass die Hilfen bestimmte Energieträger nicht ausschließen. Hier war der Druck der Länder entscheidend. Es ist zu hoffen, dass sich die Energiepreise weiter normalisieren und nicht mehr viele Betriebe auf diese Hilfen angewiesen sind. In Zukunft müssen ähnliche Programme aber deutlich schneller in die Umsetzung kommen.“

Quelle: BMWK

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