Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
SARS-CoV-2-AMVV
Apotheken, die noch bis 7. April auf Basis der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung antivirale Arzneimittel gegen COVID-19 abgeben, müssen diese Leistung bis spätestens Ende Juli abgerechnet haben. Das geht aus einer Änderungsverordnung hervor, die das BMG erlassen hat.
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