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Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat am 22.03.2023 einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen, der zu Einsparungen für die Verbraucher/innen führen und die Ziele des europäischen Grünen Deals u. a. durch die Verringerung des Abfallaufkommens unterstützen soll. In den letzten Jahrzehnten wurde bei fehlerhaften Produkten häufig der Ersatz gegenüber einer Reparatur bevorzugt, und den Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden nach Ablauf der gesetzlichen Garantie keine ausreichenden Anreize für eine Reparatur der betreffenden Waren geboten. Mit dem Vorschlag wird es für Verbraucher/innen einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren, statt sie ersetzen zu lassen. Darüber hinaus wird eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Mit dem Vorschlag wird sichergestellt, dass im Rahmen der gesetzlichen Garantie mehr Produkte repariert werden und dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern einfachere und kostengünstigere Optionen zur Reparatur von technisch reparierbaren Produkten (beispielsweise Staubsauger oder bald Tablets und Smartphones) zur Verfügung stehen, wenn die gesetzliche Garantie abgelaufen ist oder die Ware verschleißbedingt nicht mehr funktionsfähig ist.
Mit dem Vorschlag wird sowohl innerhalb als auch außerhalb der gesetzlichen Garantie ein neues „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher/innen eingeführt.
Im Rahmen der gesetzlichen Garantie werden Verkäufer Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz.
Über die gesetzliche Garantie hinaus wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein neues Paket von Rechten und Instrumenten zur Verfügung stehen, um eine „Reparatur“ zu einer einfachen und verfügbaren Option zu machen:
Der Kommissionsvorschlag muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.
Quelle: EU-Kommission
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