ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 22.03.2023 – Musterfeststellungsklage: OLG entscheidet über Zinsanpassung für Sparverträge
    22.03.2023 – Musterfeststellungsklage: OLG entscheidet über Zinsanpassung für Sparverträge
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das OLG Dresden hat im Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Ostsächsische Sparkasse entschieden. Danach ist ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Musterfeststellungsklage: OLG entscheidet über Zinsanpassung für Sparverträge

 

Der 5. Senat des Oberlandesgerichts hat am 22.03.2023 das Urteil im Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Ostsächsische Sparkasse verkündet. Danach ist die Sparkasse verpflichtet, die Zinsanpassung für Sparverträge, die nicht über eine wirksame Regelung zur Anpassung des variablen Zinses verfügen, auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8- bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen.

In dem Musterfeststellungsverfahren ging es um die Frage, wie variable Zinsreihen in Prämiensparverträgen für den Verbraucher transparent angepasst werden. Vertragliche Regelungen, die allein auf Aushänge in den Kassenräumen verweisen, sind nicht wirksam. Die Verbraucherzentrale hat die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zinsberechnung bei formularmäßigen Prämiensparverträgen der Ostsächsischen Sparkasse begehrt, die diese bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen ab dem Jahr 1993 bis Juni 2010 angeboten hatten.

Zinsberechnung muss sich an Zinsreihe für Bundeswertpapiere orientieren

Das Oberlandesgericht hat im Wege ergänzender Vertragsauslegung festgestellt, dass die Zinsberechnung auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank der »Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen/Börsennotierte Bundeswertpapiere/ RLZ von über 8 bis 15 Jahren/Monatswerte« (derzeitige Kennung BBSIS.M.I.UMR.RD. EUR.S1311.B.A604.R0815.R.A.A._Z._Z.A., vormals WU 9554) vorzunehmen sei. Die Vornahme dieser Zinsanpassung habe unter Wahrung des relativen Abstandes zwischen dem im jeweiligen Vertrag bezifferten Zinssatz und dem Referenzzinssatz monatlich zu erfolgen.

Verbraucheransprüche entstehen mit Beendigung des Prämiensparvertrags

Der vertragliche Anspruch von Verbrauchern hinsichtlich des Guthabens und der Zinsen aus den streitgegenständlichen Prämiensparverträgen entstehe frühestens ab dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des jeweiligen Sparvertrages, so das Oberlandesgericht weiter.

Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesgerichtshof statthaft.

Die Entscheidung wird im Volltext im öffentlichen Klageregister für Musterfeststellungsklagen beim Bundesamt für Justiz veröffentlicht.

Urteil 5 MK 1/22 vom 10.02.2023

Quelle: Oberlandesgericht Dresden

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken