Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Arzneimittel-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute die Detailregelungen beschlossen, die künftig bei der ärztlichen Verordnung von medizinischem Cannabis als GKV-Leistung gelten. Im Vorfeld war heftig um die Regelungen gerungen worden. G-BA-Chef Josef Hecken betonte, dass man sich mit dem jetzt gefassten Beschluss exakt im vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen bewege und nicht darüber hinausgehe. Vom Tisch ist unter anderem ein Facharztvorbehalt für die Verordnung vom medizinischem Cannabis.
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.