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  • 16.03.2023 – BFH zur Geschäftsführerhaftung:  Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen
    16.03.2023 – BFH zur Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob dem eingetragenen GmbH-Geschäftsführer eine grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht und ei...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH zur Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen

 

BFH, Beschluss VII R 23/19 vom 15.11.2022

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen bzw. das Amt niederlegen.

Quelle: Bundesfinanzhof

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