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  • 15.03.2023 – Schnellwarnsystem für Produktsicherheit: Spielzeug und Kosmetika werden häufig gemeldet
    15.03.2023 – Schnellwarnsystem für Produktsicherheit: Spielzeug und Kosmetika werden häufig gemeldet
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das europäische Schnellwarnsystem für Produktsicherheit, das sogenannte Safety Gate, trägt weiter dazu bei, dass mangelhafte Produkte gemeldet un...

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Steuer & Recht |

Schnellwarnsystem für Produktsicherheit: Spielzeug und Kosmetika werden häufig gemeldet

 

Das europäische Schnellwarnsystem für Produktsicherheit, das sogenannte Safety Gate, trägt weiter dazu bei, dass mangelhafte Produkte gemeldet und vom Markt zu genommen werden. Das zeigt der Jahresbericht der Europäischen Kommission zum Safety Gate von 2022, der sich auf Warnmeldungen und die Reaktionen der nationalen Behörden bezieht. Im Jahr 2022 wurden am häufigsten Risiken im Zusammenhang mit chemischen Stoffen, Verletzungen und Ersticken gemeldet. Dabei wird Spielzeug, gefolgt von Kraftfahrzeugen, Kosmetika, Bekleidung und Elektrogeräten besonders häufig gemeldet. Bei Kosmetika gab es im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr Warnmeldungen in Bezug auf chemische Stoffe in Parfüms und Cremes, die vor Kurzem verboten wurden.

Didier Reynders, Kommissar für Justiz sagte dazu: „Das Schnellwarnsystem Safety Gate hat sich als äußerst zuverlässiges Instrument für die Marktüberwachungsbehörden erwiesen, um die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten und gefährliche Produkte vom Markt zu entfernen, unabhängig davon, ob sie sich auf einem Regal oder in einem Online-Warenkorb befinden. Neue Herausforderungen erfordern neue Lösungen – diese Plattform hilft uns dabei, rasch und effizient Informationen auszutauschen, und wir passen unsere Instrumente weiter an das digitale Zeitalter an und verstärken die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden.“

Wichtigste Erkenntnisse des Berichts: Spielzeug wird häufig gemeldet

Im Jahr 2022 reagierten Behörden aus den 30 am Safety Gate teilnehmenden Ländern (EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein) mit 3932 Folgemaßnahmen auf 2117 Warnmeldungen. In jedem Mitgliedstaat haben die Marktüberwachungsbehörden die Warnmeldungen regelmäßig weiterverfolgt und zusätzliche Informationen ausgetauscht. 84 Prozent der Folgemaßnahmen umfassten zusätzliche nationale Maßnahmen. So entdeckten z. B. die österreichischen Marktüberwachungsbehörden ein Spielzeug mit leicht abnehmbaren Teilen, die ein Erstickungsrisiko für Kinder darstellen. Infolge der Meldung der österreichischen Behörden in Safety Gate entdeckten die slowenischen Behörden das Spielzeug auf ihrem Markt, und die Einzelhändler konnten das Produkt rasch zurückrufen.

Im vergangenen Jahr gab es bei Kosmetika deutlich mehr Warnmeldungen im Zusammenhang mit chemischen Stoffen in Parfüms und Cremes, die vor Kurzem verboten wurden. Der starke Anstieg der Warnmeldungen im Zusammenhang mit chemischen Risiken war nicht nur auf Kosmetika zurückzuführen, da diese Risiken in einem breiteren Spektrum von Produkten festgestellt wurden. Beispielsweise wiesen bestimmte Spielzeuge eine übermäßige Phthalatkonzentration auf, das stellt eine Gefahr für das Fortpflanzungssystem dar.

Nächste Schritte

Am 30. Juni 2021 legte die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit vor, die die geltende Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit ersetzen soll. Ziel der Verordnung ist es, den allgemeinen Rahmen für die Sicherheit von Non-Food-Verbraucherprodukten zu modernisieren und so seine Rolle als Sicherheitsnetz für Verbraucherinnen und Verbraucher aufrechtzuerhalten und den sicherheitsbezogenen Herausforderungen zu begegnen, die sich aus neuen Technologien und der Zunahme des Online-Verkaufs ergeben.

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wird dazu beitragen, dass in der EU – und auch darüber hinaus – sowohl online als auch in Geschäften nur sichere Produkte verkauft werden. Sie wird die Durchsetzung der Produktsicherheitsvorschriften erheblich verbessern, die Marktüberwachung erleichtern und den Rückruf gefährlicher Non-Food-Produkte vereinheitlichen.

Quelle: EU-Kommission

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