Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
DAZ-Fresh-Up
Grundsätzlich ist der Austausch von Biologicals, also biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, streng geregelt. Demnach dürfen Arzneimittel nur dann ausgetauscht werden, wenn diese in Anlage I des Rahmenvertrags aufgeführt sind. Eine Übersicht dazu haben Ihnen die Kollegen vom DeutschenApothekenPortal zusammengestellt [1]. Doch wie verhält sich das eigentlich beim Austausch zwischen Original und Import? Diese kurze FAQ beantwortet diese und weitere Fragen.
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