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  • 09.03.2023 – BFH: Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten
    09.03.2023 – BFH: Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob § 37 Abs. 2 AO anwendbar ist, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH: Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten

 

BFH, Urteil VIII R 33/20 vom 13.12.2022

Leitsatz

Ein nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten hin aufzuheben. Der Rechtsstreit ist in einem solchen Fall an das FG zurückzuverweisen, wenn der richtige Beklagte selbst nicht ebenfalls Revision eingelegt hat und der Prozessführung des falschen Beklagten im Revisionsverfahren auch nicht zugestimmt hat.

Quelle: Bundesfinanzhof

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