Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Zusammenfassung der neuen Regelungen (Teil 1)
Seit 1. Januar 2023 ist das PTA-Reformgesetz in Kraft, entsprechend gelten seitdem die neuen Regelungen bezüglich der Befugnisse der PTA. Weil es hier offensichtlich Unklarheiten gab, hat die ABDA noch einmal die neuen Vorgaben für die Möglichkeit der Erweiterung der Befugnisse der PTA zusammengefasst. Im folgenden Beitrag geht es darum, unter welchen Voraussetzungen die Pflicht zur Beaufsichtigung durch eine Apothekerin oder einen Apotheker entfallen kann.
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