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  • 03.03.2023 – Saarland stellt Appell zur Kindergrundsicherung vor
    03.03.2023 – Saarland stellt Appell zur Kindergrundsicherung vor
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das Saarland setzt sich für ein rasches Gesetzgebungsverfahren zur sog. Kindergrundsicherung ein. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger stellte einen...

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Steuer & Recht |

Saarland stellt Appell zur Kindergrundsicherung vor

 

Das Saarland setzt sich für ein rasches Gesetzgebungsverfahren zur sog. Kindergrundsicherung ein. Am 3. März 2023 stellte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger einen entsprechenden Entschließungsantrag ihres Landes im Bundesrat vor – er wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Sorge um Kinderarmut

In der Entschließung soll der Bundesrat seine Sorge darüber ausdrücken, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Dabei drücke sich Kinderarmut nicht nur durch einen Mangel an finanziellen Mitteln, sondern auch durch Benachteiligungen im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnsituation oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe aus, heißt es im Landesantrag. Auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und der deutliche Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise verschärften die Situation zusätzlich.

Aufforderung an die Bundesregierung

Der Bundesrat solle daher das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben der Bundesregierung begrüßen, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um Familien zu stärken, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.

Der Bundesrat möge die Bundesregierung auffordern, die vorliegenden Eckpunkte zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung schnellstmöglich zu einem Referentenentwurf zu konkretisieren und mit dem Gesetzgebungsverfahren dann umgehend zu beginnen.

Nächste Schritte

Die Fachausschüsse befassen sich Mitte April mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates, damit das Plenum über die Frage abstimmen kann, ob es die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

Quelle: Bundesrat

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