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Verstoß gegen Kartellrecht
Berlin - Die umstrittene Praxis von Banken, einheitliche Gebühren bei Kartenzahlungen zu verlangen, hat gegen Kartellrecht verstoßen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und einigen Unternehmen Schadenersatz wegen überteuerter Girocard-Gebühren zugesprochen, wie es am Donnerstag mitteilte. Insgesamt lagen dem Gericht elf Klagen gegen die vier Spitzenverbände deutscher Banken vor. So forderte etwa die Drogeriekette Rossmann rund 8,5 Millionen Euro Schadenersatz. Die Klage des Unternehmens blieb jedoch ohne Erfolg. Aus Sicht der Gerichts hat Rossmann nicht ausreichend dargelegt, dass ihm Schaden entstanden ist und in welcher Höhe.
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