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  • 02.03.2023 – EU-Kommission will Verkehrsvorschriften modernisieren: Digitaler Führerschein, EU-weites Fahrverbot für Verkehrssünder und aktualisierte Prüfvorschriften
    02.03.2023 – EU-Kommission will Verkehrsvorschriften modernisieren: Digitaler Führerschein, EU-weites Fahrverbot für Verkehrssünder und aktualisierte Prüfvorschriften
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Ein EU-weit gültiger digitaler Führerschein, bessere grenzüberschreitende Durchsetzung der Verkehrsregeln und moderne Prüfvorschriften für den ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

EU-Kommission will Verkehrsvorschriften modernisieren: Digitaler Führerschein, EU-weites Fahrverbot für Verkehrssünder und aktualisierte Prüfvorschriften

 

Ein EU-weit gültiger digitaler Führerschein, bessere grenzüberschreitende Durchsetzung der Verkehrsregeln und moderne Prüfvorschriften für den Führerschein: mit diesem Paket will die EU-Kommission die Straßen für alle Nutzer sicherer machen. EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean sagte: „Die, die sich nicht an die Straßenverkehrsvorschriften halten – egal in welchem Mitgliedstaat – werden nicht mehr ungestraft davonkommen. Hierzu soll der grenzüberschreitende Informationsaustausch verbessert und – bei besonders schweren Verkehrsdelikten – die Fahrerlaubnis entzogen werden können. Sicheres Fahren ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir unser Ziel erreichen wollen, die Anzahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 zu halbieren.“

Höhere Sicherheit auf den Straßen und Erleichterungen im Alltag durch moderne Führerscheinvorschriften

Letztes Jahr verloren auf den Straßen der EU über 20.000 Menschen ihr Leben – die überwiegende Anzahl der Opfer war zu Fuß, mit dem Rad, mit Rollern und mit Motorrädern unterwegs. Ein zentrales Anliegen der neuen Vorschriften ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch u. a. folgende Maßnahmen:

Eine mindestens zweijährige Probezeit für Fahranfänger nach Bestehen der Führerscheinprüfung und Null Toleranz bei Alkohol am Steuer. Dies ist angesichts der Tatsache, dass junge Fahrer unter 30 Jahren zwar nur 8 Prozent aller Autofahrer ausmachen, jedoch an zwei von fünf tödlichen Zusammenstößen beteiligt sind, besonders wichtig.
Junge Menschen können ab dem Alter von 17 Jahren bereits ihre Prüfung ablegen und nach dem Konzept des „begleitenden Fahrens“ mit dem Fahren von Pkw und Lkw beginnen und so Fahrerfahrung sammeln.
Die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb des Führerscheins wird so angepasst, dass Fahrer besser darauf vorbereitet sind, sich die Straße mit vulnerablen Nutzern zu teilen. Vor dem Hintergrund des Übergangs der EU zu einer nachhaltigeren Mobilität in den Städten wird dies dazu beitragen, die Sicherheit derjenigen zu erhöhen, die zu Fuß, mit dem Rad, aber auch mit e-Scootern und E-Bikes unterwegs sind.
Die Fahrtauglichkeit soll gezielter, auch durch Einbeziehung der Fortschritte bei der medizinischen Behandlung von Krankheiten wie Diabetes, bewertet werden. Die Fahrer werden auch ermutigt, ihre Fahrfertigkeiten und ihr Fahrwissen auf dem neuesten Stand zu halten, damit sie mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten.

Zur Vereinfachung der Anerkennung der Führerscheine zwischen den Mitgliedstaaten schlägt die Kommission – als Weltneuheit – die Einführung eines digitalen Führerscheins vor. Dies erleichtert den Ersatz, die Verlängerung oder den Tausch eines Führerscheins erheblich, da alle Verfahren online abgewickelt werden können. Ebenso wird es auch für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern mit vergleichbaren Sicherheitsstandards im Straßenverkehr leichter sein, ihren Führerschein gegen einen EU-Führerschein zu tauschen.

Die aktualisierten Prüfvorschriften werden dem Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen Rechnung tragen. Bewertet werden beispielsweise die Kenntnisse und Fähigkeiten im Zusammenhang mit fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen und anderen automatisierten Technologien. Auch werden Fahranfänger lernen, welche Auswirkungen ihr Fahrstil auf die Fahrzeugemissionen hat – etwa durch das rechtzeitige Umschalten zwischen den Gängen. Schließlich wird die zulässige Masse eines Fahrzeugs der Klasse „B“ an mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge angepasst, da emissionsfreie batteriebetriebene Fahrzeuge ein größeres Gewicht haben können.

Quelle: EU-Kommission

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