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Steuer & Recht |
Bis Ende Februar sind 77,68 Prozent aller Grundsteuer-Erklärungen abgegeben worden. Dies berichtete die Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses im Bundestag am 01.03.2023 unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU). Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung war allerdings bereits Ende Januar abgelaufen – nur in Bayern wurde eine dreimonatige Verlängerung gewährt.
Nach Angaben der Bundesregierung werden die Grundeigentümer, die bisher keine Erklärung abgegeben haben, von den Finanzbehörden jetzt zur Abgabe aufgefordert. Die Reform der Grundsteuer war nach einem Verfassungsgerichtsurteil notwendig geworden. Mit ihr soll die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden gesichert werden. Zur Reform gehört, dass alle rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Mehrere Bundesländer machten von einer Öffnungsklausel Gebrauch und setzten eigene Grundsteuermodelle um.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 148/2023
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