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Steuer & Recht |
Das Landgericht Gera hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen kam es in zwei Fällen zu vaginalem Geschlechtsverkehr des Angeklagten mit seiner Stieftochter, jeweils unter Verwendung eines Kondoms. Da die Geschädigte in der Hauptverhandlung die Aussage verweigerte, wurde die Tat vor allem durch DNA-Analysen von Spuren an sichergestellten Kondomen nachgewiesen.
Der zuständige 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf mehrere Verfahrensrügen und die Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 16. Februar 2023 – 2 StR 89/22
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