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  • 21.02.2023 – Geistiges Eigentum schützen: Einheitliches Patentsystem kann zum 1. Juni 2023 angewandt werden
    21.02.2023 – Geistiges Eigentum schützen: Einheitliches Patentsystem kann zum 1. Juni 2023 angewandt werden
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Europa bekommt in diesem Jahr ein einheitliches Patentsystem, das eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten in Europa schafft und ...

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Steuer & Recht |

Geistiges Eigentum schützen: Einheitliches Patentsystem kann zum 1. Juni 2023 angewandt werden

 

Europa bekommt in diesem Jahr ein einheitliches Patentsystem, das eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten in Europa schafft und die Kosten für den Patentschutz senkt. Das ist möglich, da Deutschland die Urkunde zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht hinterlegt hat und damit den letzten Schritt getan hat, um das Patentsystem vollständig anzuwenden. Das ursprünglich von der Kommission im Jahr 2012 vorgeschlagene Übereinkommen wird seit dem 19. Januar 2022 vorläufig angewendet. Bisher nehmen 17 Mitgliedstaaten an dem Patentsystem teil, weitere können folgen.

Mit dem neuen Patentsystem wird es einfacher, Patente zu erlangen und auch die Durchsetzung von Patenten wird einfacher, transparenter und kostengünstiger. Ein einheitliches Patentgericht ist Teil des neuen Systems. Damit können Patente – nicht nur die neuen Einheitspatente, sondern auch die nicht-einheitlichen europäischen Patente – in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zentral durchgesetzt werden. Das erhöht die Rechtssicherheit und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen insgesamt.

Geistiges Eigentum schützen, Innovation fördern

Das neue Patentsystem ist ein wichtiger Meilenstein für europäische Unternehmen, um ihr geistiges Eigentum zu schützen. Es wird auch dazu beitragen, Forschung und Innovation in der EU zu fördern. Das ist für die Unterstützung des grünen und digitalen Wandels in Europa und die Stärkung unserer Widerstandsfähigkeit unerlässlich.

Das Europäische Patentamt und das Einheitliche Patentgericht haben bereits eine Reihe von Übergangsmaßnahmen ergriffen, um den Nutzern zu helfen, das neue System optimal zu nutzen.

Quelle: EU-Kommission

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