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  • 20.02.2023 – Stärkung der EU-Betriebsräte durch Reformierung der EBR-Richtlinie
    20.02.2023 – Stärkung der EU-Betriebsräte durch Reformierung der EBR-Richtlinie
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Mit einer Empfehlung an die EU-Kommission hat sich das Europäische Parlament für eine Reform der bestehenden Richtlinie zum Europäischen Betriebs...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Stärkung der EU-Betriebsräte durch Reformierung der EBR-Richtlinie

 

Mit einer Empfehlung an die EU-Kommission hat sich das Europäische Parlament für eine Reform der bestehenden Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat (EBR) ausgesprochen. Ziel – die Stärkung der rund 1.200 EU-Betriebsräte.

Am 2. Februar 2023 wurde der legislative Initiativbericht zur Revision der Richtlinie 2009/38/EG (EBR-Richtlinie) im Plenum des EP verabschiedet und die Kommission aufgefordert, bis zum 31. Januar 2024 nach Maßgabe der Empfehlungen einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie 2009/38/EG vorzulegen.

Bei den Europäischen Betriebsräten handelt es sich um transnationale Gremien, deren Zuständigkeitsbereich die Information und Anhörung der Mitarbeiter zu Unternehmensentscheidungen und -entwicklungen umfasst. Das EP betont, dass die Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung für das Funktionieren einer sozialen Marktwirtschaft von entscheidender Bedeutung seien – allen voran im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Arbeitsmarktwandel.

Vor diesem Hintergrund kritisiert das EP u. a. die bisherige Umsetzung der Vertraulichkeitsbestimmungen durch die Mitgliedstaaten, die aufgrund fehlender klarer Definitionen bisweilen fragmentiert seien. So bedürfe es einer eindeutigen Bestimmung „vertraulicher Informationen“. Es müsse verhindert werden, dass die Vertraulichkeitsbestimmungen als Mittel zur Beschränkung des Zugangs zu Informationen zweckentfremdet werden. Dementsprechend fordert das EP die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, festzulegen, in welchen konkreten Fällen der Zugang zu Informationen durch die Vertraulichkeitsbestimmungen beschränkt werden darf. Im Hinblick auf die Stärkung der Betriebsräte fordert das EP u. a. die Sicherstellung des Zugangs zur Justiz sowie zu den zuständigen nationalen Arbeitsbehörden durch vereinfachte Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Zudem spricht sich das EP dafür aus, den Europäischen Betriebsräten Rechtspersönlichkeit zu verleihen und ihren rechtlichen Status zu spezifizieren.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 3/2023

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