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  • 16.02.2023 – BFH zur Berücksichtigung von AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten eines Pkw-Tiefgaragenstellplatzes bei vorheriger Inanspruchnahme von Denkmal-AfA
    16.02.2023 – BFH zur Berücksichtigung von AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten eines Pkw-Tiefgaragenstellplatzes bei vorheriger Inanspruchnahme von Denkmal-AfA
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH nimmt Stellung zur Frage der AfA für den nachträglichen Erwerb eines Tiefgaragenstellplatzes (2015), der in einem einheitlichen Funktions-...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH zur Berücksichtigung von AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten eines Pkw-Tiefgaragenstellplatzes bei vorheriger Inanspruchnahme von Denkmal-AfA

 

BFH, Urteil 13 K 201/17 vom 15.11.2022

Leitsatz

  1. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei der Vornahme von AfA nach § 7 Abs. 5 EStG grundsätzlich ab dem Jahr ihres Anfalls zusammen mit den bisherigen Herstellungs- und Anschaffungskosten des Gebäudes nach dem für diese geltenden Prozentsatz abzusetzen.
  2. Nimmt der Steuerpflichtige AfA nach § 7i EStG auf die Herstellungskosten für Baumaßnahmen zur Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes in Anspruch, erhöhen die ‑ nach Ablauf des Begünstigungszeitraums für AfA nach § 7i EStG angefallenen ‑ nachträglichen Anschaffungskosten eines im gleichen Gebäude befindlichen Pkw-Tiefgaragenstellplatzes lediglich die Bemessungsgrundlage für den ‑ nicht nach § 7i EStG begünstigten ‑ Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes, von dem der Kläger (weiterhin) AfA nach § 7 Abs. 5 EStG vornimmt.

Quelle: Bundesfinanzhof

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