Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
AKWL und AKNR vs. Shop Apotheke und ZAVA
Es bleibt dabei: Die Werbeaktion, bei der die Shop Apotheke auf ihrer Webseite offensiv für die Konsultation des Telemedizinanbieters Zava warb, war wettbewerbswidrig und damit unzulässig. Der Bundesgerichtshof sah keine Veranlassung, die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des OLG Köln zuzulassen. Die Apothekerkammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, die das Verfahren gegen Shop Apotheke gemeinsam geführt haben, begrüßen die Signalwirkung dieser Entscheidung.
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