Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Das Landgericht Essen hat die Angeklagte am 13. Mai 2022 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hat es ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung von zwei Jahren festgesetzt.
Nach den Urteilsfeststellungen fuhr die damals 81-jährige Angeklagte am 29. Februar 2020 mit ihrem Pkw mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 km/h in den Haltestellenbereich einer Straßenbahn ein, nachdem diese gerade dort eingefahren war und hielt. Während der Vorbeifahrt erfasste die Angeklagte mit ihrem Fahrzeug mindestens sieben Fußgänger, die sich teils noch auf dem Gehweg befanden, teils bereits die Straße betreten hatten, um in die Straßenbahn einzusteigen. Ein Mann starb an den Folgen der durch den Zusammenstoß hervorgerufenen Verletzungen. Sechs Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die mit der Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts geführte Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 31. Januar 2023 – 4 StR 381/22
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.