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hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung einer mit 183,7 Millionen Euro dotierten deutschen Regelung („INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“) genehmigt. Ziel der Regelung ist es, Eigenkapitalinvestitionen privater Investoren in kleine, junge und innovative Unternehmen zu fördern. Die Maßnahme bietet Einzelpersonen, sog. Business Angels, Anreize, Anteile an diesen Zielunternehmen zu erwerben und zu halten.
Im Rahmen der Regelung hat die Beihilfe die Form von: i) Erwerbszuschüssen, die 20 Prozent der Kosten für den Erwerb von Anteilen abdecken, und ii) Ausstiegszuschüssen, die einen pauschalen Ausgleich für die Steuern auf Kapitalgewinne bei einem gewinnbringenden Verkauf der erworbenen Anteile umfassen. Die Regelung wurde von der Kommission ursprünglich am 16. April 2013 (SA.35455) genehmigt und anschließend am 12. Dezember 2016 (SA.46308) und am 21. Dezember 2020 (SA.59267) verlängert und geändert.
Deutschland meldete die folgenden Änderungen der Regelung an:
Die Kommission hat die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach den überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen geprüft. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung notwendig ist, um weiterhin Kapitalbeteiligungen privater Investoren an kleinen, jungen und innovativen Unternehmen zu fördern. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung weiterhin verhältnismäßig ist, da sie sich auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt, und dass sie nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat.
Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.105224 zugänglich gemacht.
Quelle: EU-Kommission
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