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Steuer & Recht |
Eine aktuelle Studie der EU-Kommission zeigt: Etliche der untersuchten Online-Shops bedient sich manipulativer Praktiken. Wie sich getäuschte Verbraucherinnen und Verbraucher wehren können, darüber informiert eine neue Broschüre des Bundesjustizministeriums.
Falsche Countdown-Zähler oder versteckte Abonnements – mit diesen und ähnlichen Tricks versuchen Online-Händler Kundinnen und Kunden zu Kaufentscheidungen zu bewegen. Bei einer Untersuchung von 399 Websites von Einzelhändlern durch die EU-Kommission, die Verbraucherschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island wurden auf 148 Websites manipulative Techniken festgestellt.
„Schwächen von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden ausgenutzt oder sie werden getäuscht“, stellt EU-Justizkommissar Didier Reynders fest.
Manipulative Designs oder Prozesse, die Verbraucherinnen und Verbraucher auf einer Website oder mittels einer App zu Handlungen überreden, sind sog. Dark Patterns. In der vorliegenden Studie wurden drei dieser Techniken identifiziert:
Überprüft wurden auch Apps von 102 der Online-Shops – hier ist es ebenfalls in 27 Fällen zur Verwendung von „Dark Patterns“ gekommen.
Die nationalen Behörden werden sich nun mit den betroffenen Händlern in Verbindung setzen, damit diese ihre Websites verändern. Erforderlichenfalls ergreifen die Behörden weitere Maßnahmen gemäß der nationalen Verfahren.
Wenn Websites zum Kauf verleitet haben, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das nicht hinnehmen. Es gibt Rechte, die sie in Situationen schützen, in denen sie Verträge nur geschlossen haben, weil ihnen Informationen vorenthalten, sie getäuscht oder auch bedrängt wurden. Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten. Das gilt ebenso, wenn die Waren bei Erhalt von ihren Erwartungen abweichen. So haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich ab dem Tag, an dem sie die Ware erhalten haben, 14 Tage Zeit für einen Widerruf.
Doch Verbraucher haben nicht nur umfassende Rechte bei Geschäften im Internet, sondern etwa auch bei Haustürgeschäften oder telefonisch geschlossenen Verträgen. Die aktuelle Broschüre des Bundesjustizministeriums „Verbraucherrechte – Onlineshopping, am Telefon geschlossene Verträge, Vertreterbesuche, Kaffeefahrten und Co.“ gibt einen ersten Überblick darüber, was Verbraucherinnen und Verbraucher in unterschiedlichen Fällen tun können und worauf sie Anspruch haben.
Die Broschüre steht zum Download bereit und kann kostenlos über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden. Hier sind auch weitere Informationen zum Bestellumfang und -vorgang einzusehen.
So wird etwa auch auf die besonderen Informationspflichten der Anbieter bei Verträgen auf Online-Marktplätzen, beim Download und Streaming eingegangen. Und es gibt Tipps, wie Verbraucher ihre Rechte durchsetzen können, wenn es Probleme mit einem Unternehmen gibt.
Quelle: Bundesregierung
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