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  • 02.02.2023 – BFH zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG
    02.02.2023 – BFH zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH hat zur Abgrenzung zwischen Einkünften aus § 13 EStG zu solchen aus § 15 EStG im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ...

Für Sie gelesen

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

BFH zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG

 

BFH, Urteil XI R 33/20 vom 13.09.2022

Leitsatz

  1. Pferde, die in einem Pensionsbetrieb untergebracht werden, können vom Eigentümer in seinem Betrieb gehalten werden, wenn er das wirtschaftliche Risiko der Tierhaltung trägt.
  2. § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG kann Vorrang gegenüber einer organschaftlich eigenständigen Einkommenszurechnung zukommen.
  3. Der Zuordnung von Tieren zum Tierzweig „übriges Nutzvieh“ steht nicht entgegen, dass die Tiere zum Verkauf bestimmt waren.

Quelle: Bundesfinanzhof

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