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hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht |
Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 23 Mitgliedstaaten, Norwegen und Island (CPC-Netzwerk) haben die Websites von Einzelhändlern überprüft und bei diesem „Sweep“ manipulative Praktiken festgestellt. Das Screening umfasste 399 Online-Shops von Einzelhändlern, die angebotenen Produkte reichen dabei von Textilien bis hin zu Elektrogeräten. Auf 148 Websites fanden sich Beispiele für mindestens eine von drei manipulativen Praktiken. Diese können Verbraucher zu Entscheidungen bringen, die möglicherweise nicht in ihrem Interesse liegen.
Im Englischen gibt es dafür den Begriff „dark patterns“, konkret geht es in den drei Fällen um:
EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Die Kontrolle hat ergeben, dass sich fast 40 % der Online-Shopping-Sites manipulativer Praktiken bedienen, um Schwächen der Verbraucherinnen und Verbraucher auszunutzen oder sie zu täuschen. Dieses Verhalten ist eindeutig unrecht und verstößt gegen die Verbraucherschutzregeln. Bereits heute gibt es verbindliche Instrumente, um dagegen vorzugehen. Ich fordere die nationalen Behörden auf, ihre Möglichkeiten der Strafverfolgung auszuschöpfen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und diese Praktiken zu bekämpfen. Parallel dazu überprüft die Kommission alle Verbraucherschutzvorschriften, um sicherzustellen, dass diese an das digitale Zeitalter angepasst sind. Dabei prüft sie auch, ob Dark Patterns ausreichend berücksichtigt sind.“
Die Ergebnisse im Detail:
Die nationalen Behörden werden sich nun mit den betroffenen Händlern in Verbindung setzen, damit diese ihre Websites verändern. Erforderlichenfalls ergreifen die Behörden weitere Maßnahmen gemäß der nationalen Verfahren.
Ergänzend dazu wird sich die Kommission zusätzlich zu diesem Sweep und im Rahmen ihrer umfassenderen Bemühungen zum Vorgehen gegen Dark Patterns auch an jene Online-Händler wenden, die 2022 in einer Studie zu unlauteren Geschäftspraktiken im digitalen Umfeld ermittelt wurden, und sie auffordern, die hier festgestellten Mängel zu beheben.
Darüber hinaus sammelt die Kommission Rückmeldungen zu folgenden drei Richtlinien mit Bezug zum Verbraucherschutz, um festzustellen, ob diese für ein hohes Schutzniveau im digitalen Umfeld sorgen:
Eine öffentliche Konsultation läuft bis zum 20. Februar 2023.
Quelle: EU-Kommission
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