ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf X
  • 30.01.2023 – Stellungnahme: Schärfere Sanktionierung von Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen
    30.01.2023 – Stellungnahme: Schärfere Sanktionierung von Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die EU-Kommission führt zurzeit eine Konsultation zu dem Entwurf einer Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Stellungnahme: Schärfere Sanktionierung von Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen

 

WPK, Mitteilung vom 27.01.2023

Die Europäische Kommission führt zurzeit eine Konsultation zu dem Entwurf einer Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union durch. Nach Auffassung der Kommission weicht die Einstufung eines Verstoßes gegen das europäische Recht über restriktive Maßnahmen der Europäischen Union als Straftatbestand in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten erheblich voneinander ab. Dies und die Höchstdauer der Freiheitsstrafen und Geldbußen sollen nun harmonisiert werden.

WP/vBP sind zurzeit betroffen aufgrund des Verbotes zur Erbringung von Abschlussprüfungs-, Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen bei russischen Unternehmen nach Art. 5n der Verordnung (EU) 833/2014.

Auch das BMWK hat zu diesem Richtlinienentwurf konsultiert. Dies nahm die WPK zum Anlass, sich gegen eine verschärfte Haftung für WP/vBP und eine zusätzliche Sanktionierung nach der EU-Geldwäscherichtline auszusprechen.

Keine verschärfte Haftung für WP/vBP

Nach Art. 3 Abs. 3 des Richtlinienentwurfs sollen künftig auch grob fahrlässig begangene Handlungen als Straftat geahndet werden. Zusätzlich soll nach Art. 8 b) als erschwerender Umstand berücksichtigt werden, wenn eine Straftat von einem professionellen Dienstleister unter Verletzung seiner beruflichen Pflichten begangen wurde. Zudem soll das Strafmaß, das für den Berufsstand im Fall eines Verstoßes anzuwenden wäre, deutlich angehoben werden.

Dies würde eine Verschärfung der Haftung für WP/vBP bedeuten. Zur Verdeutlichung ist das Beispiel des Verstoßes gegen das Verbot zur Erbringung von Steuerberatungs-, Buchhaltungs- oder Abschlussprüfungsleistungen bei russischen Unternehmen zu nennen. Nach deutschem Recht greift bei Vorsatz ein Straftatbestand, bei Fahrlässigkeit stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b), § 19 Abs. 1 Nr. 1 AWG).

Die WPK hat in ihrer Stellungnahme die Sinnhaftigkeit einer solchen mehrfach verschärften Haftung für WP/vBP in Frage gestellt.

Keine zusätzliche Sanktionierung nach der Geldwäscherichtlinie

Art. 17 des Richtlinienentwurfs soll den in der Geldwäscherichtlinie vorgesehenen Vortatenkatalog um Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union erweitern. Hiergegen hat sich die WPK ebenfalls ausgesprochen, zumal mit einem Verstoß gegen ein Dienstleistungsverbot nicht zwangsläufig auch ein Verstoß gegen Geldwäschevorschriften verbunden ist.

Quelle: WPK

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Pharmarisk® OMNI: Die Allrisk-Police zu Fixprämien
    Allgefahrenschutz online berechnen und beantragen

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken