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Steuer & Recht |
Das BMF hat am 26.01.2023 ein Schreiben zu Anwendungsfragen zu den Regelungen im JStG 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) veröffentlicht.
Darin wird die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (Az. IV C 2 – S 2706/19/10008 :001, BStBl I 2021 S. 2483) zu den Auswirkungen des BFH-Urteils vom 10.12.2019 (Az. I R 58/17, BStBl II 2021 S. 945) für jPdöR bis zum 31.12.2024 verlängert.
Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die juristische Person des öffentlichen Rechts noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs-BgA bereits bis zum 31.12.2022 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (a. a. O.) Gebrauch gemacht wurde.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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