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  • 23.01.2023 – Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle dringend geboten
    23.01.2023 – Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle dringend geboten
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen läuft nur noch bis zum 31.01.2023. Die BStBK hat vom BMF eine weitere Fristverl...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle dringend geboten

 

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärungen läuft nur noch bis zum 31. Januar 2023. Dem Vernehmen nach liegt aber erst knapp die Hälfte der Erklärungen bei den Finanzverwaltungen vor.

Von Anfang waren Steuerberaterinnen und Steuerberater in dieses Mammutvorhaben involviert und unterstützten Unternehmen und Privatpersonen bei der Organisation der notwendigen Daten und der Abgabe der Feststellungserklärung. „Mittlerweile erreichen mich täglich dringende Appelle aus dem Berufsstand, die darauf hinweisen, dass eine fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärungen in einer Vielzahl von Fällen nicht möglich ist“, stellt BStBK-Präsident Hartmut Schwab fest.

„Von dem Bundesfinanzministerium haben wir daher jetzt eine weitere Fristverlängerung für beratene Fälle bis zum 31. Mai 2023 gefordert. Davon würde im Übrigen auch die Verwaltung direkt profitieren. Denn dann hätte sie es nicht mehr mit so vielen falsch ausgefüllten Feststellungserklärungen zu tun, die viel Arbeit und Nachfragen für die Finanzämter bedeuten“, so Schwab.

In Anbetracht des nahenden Fristablaufs suchen viele bisher unberatene Steuerpflichtige erst jetzt professionelle Unterstützung für die Erstellung der Feststellungserklärung. Oftmals nachdem sie es selbst nicht geschafft haben oder die Thematik bislang gänzlich aufgeschoben haben.

Quelle: BStBK

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