ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 20.01.2023 – Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Gesetzesänderung in einem Vogelschutzgebiet möglich
    20.01.2023 – Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Gesetzesänderung in einem Vogelschutzgebiet möglich
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das VG Köln hat einen Eilantrag abgelehnt, der den Weiterbetrieb des Offshore-Windparks Butendiek betrifft. Damit ist die Stromerzeugung dort vorlÃ...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Gesetzesänderung in einem Vogelschutzgebiet möglich

 

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 19.01.2023 einen Eilantrag abgelehnt, der den Weiterbetrieb des Offshore-Windparks Butendiek betrifft. Damit ist die Stromerzeugung dort vorläufig weiterhin möglich.

Der im Jahr 2002 genehmigte und in den Jahren 2014 bis 2015 errichtete Windpark mit 80 Windenergieanlagen liegt ca. 35 km vor der Insel Sylt in der Nordsee und innerhalb des im April 2005 ausgewiesenen Europäischen Vogelschutzgebietes Östliche Deutsche Bucht. Es handelt sich um das wichtigste Gebiet für Stern- und Prachttaucher (Seetaucher) in der deutschen Nordsee.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gelangte im November 2020 auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Seetauchern zu der Auffassung, dass der Betrieb des Windparks (anders als zuvor angenommen) das Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigt und deshalb gegen naturschutzrechtliche Verbote verstößt. Es erteilte im März 2021 für den weiteren Betrieb des Windparks Ausnahmen von den betroffenen Verboten. Hiergegen wandte sich der Naturschutzbund (NABU) mit einem Eilantrag und einer Klage.

Das Gericht hat den Eilantrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass das BfN dem öffentlichen Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu Recht Vorrang eingeräumt hat. Denn der deutsche Gesetzgeber hat durch eine seit dem 1. Januar 2023 geltende Vorschrift des Windenergie-auf-See-Gesetzes geregelt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegt. In einer ebenfalls seit dem 1. Januar 2023 geltenden Verordnung der EU ist gleichfalls vorgesehen, dass diesem Interesse Priorität zukommt.

Den Ausgang des Klageverfahrens bewertete das Gericht als offen, weil es an einer den unionsrechtlichen Anforderungen entsprechenden sog. FFH-Verträglichkeitsprüfung fehlen könnte.

Weitere von dem NABU betriebene Verfahren, die den Windpark Butendiek zum Gegenstand haben, sind beim Oberverwaltungsgericht Hamburg (1 Bf 255/21) und beim Bundesverwaltungsgericht (7 C 2.22) anhängig.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

 

Beschluss 14 L 387/22 vom 19.01.2023

Quelle: VG Köln

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken