ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 20.01.2023 – Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 01.01.2023
    20.01.2023 – Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 01.01.2023
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Das BMF hat eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensv...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 01.01.2023

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 2 - S-1301 / 21 / 10048 :002 vom 18.01.2023

Das BMF hat eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht.

Durch das am 07.06.2017 unterzeichnete Mehrseitige Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MÜ) soll eine Modifikation der von ihm erfassten Steuerabkommen entsprechend den von den jeweiligen Vertragsstaaten bei ihrer Ratifikation des MÜ getroffenen Auswahlentscheidungen erfolgen.

Von deutscher Seite wurden die Steuerabkommen mit den folgenden Staaten für eine Modifikation durch das MÜ benannt: Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Kroatien, Luxemburg, Malta, Österreich, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn.

Das MÜ wurde nach Zustimmung der deutschen gesetzgebenden Körperschaften (BGBl. II 2020 S. 946) im Dezember 2020 ratifiziert und trat für die Bundesrepublik Deutschland am 01.04.2021 in Kraft. Aufgrund der von der deutschen Seite getroffenen Auswahlentscheidung zu Artikel 35 Absatz 7 MÜ wird die Modifikation eines vom MÜ erfassten Steuerabkommens aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit jedoch erst nach Abschluss eines nachfolgenden Anwendungsgesetzgebungsverfahrens und entsprechender Notifizierung gegenüber der OECD als Verwahrer des MÜ wirksam werden.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken