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Steuer & Recht |
BRAK, Mitteilung vom 20.01.2023
Die Abgeordneten des EP haben am 17. Januar 2023 ihre Zustimmung zur Annahme des Zweiten Zusatzprotokolls der Budapest (Cybercrime)-Konvention durch einen entsprechenden Ratsbeschluss gegeben. Die Regelungen des Zweiten Zusatzprotokolls erinnern an die E-Evidence-Verordnung, welche die BRAK stark kritisiert hat.
Auch im Zweiten Zusatzprotokoll geht es um die Zusammenarbeit mit privaten Dienstanbietern zur Gewinnung elektronischer Beweismittel. Über das Zusatzprotokoll soll dies nun auch mit Staaten außerhalb der EU möglich sein, auch wenn die Regelungen damit im Vergleich zur E-Evidence – Verordnung teilweise abgeschwächt sind.
Nun können auch die EU-Mitgliedstaaten das Zweite Zusatzprotokoll ratifizieren. Eine Entscheidung über das E-Evidence-Trilogergebnis war im federführenden LIBE-Ausschuss in der vergangenen Woche verschoben worden.
Quelle: Nachrichten aus Brüssel – Ausgabe 1/2023
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