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  • 19.01.2023 – BFH zur Einlage i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG
    19.01.2023 – BFH zur Einlage i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Zahlung eines Kommanditisten an die KG allein aufgrund von Zweck, tatsächlichem Willen oder mate...

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Steuer & Recht |

BFH zur Einlage i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

 

BFH, Urteil IV R 8/19 vom 10.11.2022

Leitsatz

  1. Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage erhöhen.
  2. Eine derartige freiwillige Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist. Dementsprechend führt die Buchung einer freiwillig vom Kommanditisten erbrachten Einlage auf einem variablen Eigenkapitalkonto nur dann zu einer Erhöhung des Verlustausgleichsvolumens, wenn es sich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Einlage in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft handelt.

Quelle: Bundesfinanzhof

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