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  • 18.01.2023 – Verkündungstermin im Revisionsverfahren IX R 15/20 (Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags)
    18.01.2023 – Verkündungstermin im Revisionsverfahren IX R 15/20 (Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags)
    LEGISLATIVE | Steuer & Recht | Für den Verkündungstermin am 30.01.2023 um 10.00 Uhr, Ismaninger Straße 109, 81675 München, Gustav-Jahn-Saal (Sitzungssaal II), gelten folgende ...

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ApoRisk® Nachrichten - Legislative:


Steuer & Recht |

Verkündungstermin im Revisionsverfahren IX R 15/20 (Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags)

 

Für den Verkündungstermin am 30.01.2023 um 10.00 Uhr, Ismaninger Straße 109, 81675 München, Gustav-Jahn-Saal (Sitzungssaal II), gelten folgende Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter/innen:

1. Akkreditierungsverfahren
Für Medienvertreter/innen wird ein Akkreditierungsverfahren über die Pressestelle durchgeführt. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Donnerstag, dem 19.01.2023, um 12.00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 25.01.2023, um 12.00 Uhr. Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich. Vor Fristbeginn eingereichte Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.

Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte Akkreditierungsformular (PDF-Formular, downloadbar unter www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengigeverfahren/imfokus/) zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Zudem ist eine Kopie des gültigen Presseausweises beizulegen.

Das Akkreditierungsgesuch ist per E-Mail an die Adresse akkreditierung@bfh.bund.de zu übermitteln. Akkreditierungsgesuche, die an sonstige E-Mail-Adressen oder per Telefax oder per Post übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Nach Ablauf der Frist versendet die Pressestelle des Bundesfi-nanzhofs eine Benachrichtigung über die erfolgreiche beziehungsweise nicht erfolgreiche Akkreditierung.
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesfinanzhofs https://www.bundesfinanzhof.de/de/datenschutz/.

2. Verfügbare Sitzplätze und Platzvergabe
Für Medienvertreter/innen stehen im Sitzungssaal insgesamt 20 Sitzplätze zur Verfügung.
Die Plätze für Medienvertreter/innen werden nach dem Prioritätsprinzip entsprechend dem angeordneten und durchgeführten Akkreditierungsverfahren vergeben. In der Reihenfolge der Anmeldung entsprechend der Akkreditierungsliste werden die Plätze – je Medieneinheit ein Platz – verteilt.

3. Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal
Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im beziehungsweise aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.

 

4. Foto-, Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung
Ton- und Filmaufnahmen von der Entscheidungsverkündung dürfen nur von den im jeweiligen Medienpool zugelassenen Kamerateams bzw. Fotograf/innen gefertigt werden.

Es werden vier Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlichrechtlicher und ein privater Sender mit jeweils einer Kamera) sowie zwei Fotograf/innen (ein/e Agenturfotograf/in und ein/e freie/r Fotograf/in). Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der im jeweiligen Medienpool zur Verfügung stehenden Plätze, ist Voraussetzung für die Zu-lassung die im Akkreditierungsgesuch erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft.

Der jeweilige Poolführer ist verpflichtet, abgelehnten Bewerber/innen des Medienpools die gefertigten Aufnahmen auf Anfrage unverzüglich in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung zum jeweiligen Medienpool und gegebenenfalls die Vergabe der Poolführerschaft erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs des Akkreditierungsgesuchs; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.

Der Aufbau der Kameras ist spätestens 15 Minuten vor Beginn der Sitzung abzuschließen. Für die Positionierung der Kameras und während der Aufnahmen ist den Anweisungen der Mitarbeite-rinnen der Pressestelle und der Wachtmeister Folge zu leisten. Bildaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank und das Filmen beziehungsweise Fotografieren von Akten sind nicht gestattet. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet. Die Kameras sind ausschließlich auf die Richterbank zu richten. Kameraschwenks sind nur innerhalb der Ränder der Richterbank zulässig. Aufnahmen der Beteiligten und der Zuhörer/innen sind nicht zugelassen.
Tonaufnahmen erfolgen über einen zentralen Tonabnahmepunkt. Über diese Pressebox kann ein symmetrisches analoges Audiosignal zur Verfügung gestellt werden.
Auflagen des Gerichts sind einzuhalten.

5. Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker/innen
Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge stehen auf dem Dienstgrundstück des Bundesfinanzhofs zwei Stellplätze zur Verfügung. Falls ein Stellplatz benötigt wird, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Akkreditierungsformular (https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengigeverfahren/im-fokus/) anzugeben. Die Stellplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben.

Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker/innen sowie die Fahrzeugdaten. Für die Zuweisung der Stellplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fabrikat, Fahrzeug-Typ, Abmessungen (LxBxH in m), zulässiges Gesamtgewicht und eventuell Bedarf an Strom, der über den Bundesfinanzhof bezogen werden soll.

Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher Tel. (089) 9231-300

Weiterlesen: BundesfinanzhofLink

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